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VERSICHERUNGSSCHUTZ

DER RICHTIGE VERSICHERUNGSSCHUTZ

WIE VERSICHERE ICH MICH RICHTIG?
Eine abgeschlossene Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr bewegliches Eigentum durch Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Blitz, Sturm oder Leitungswasser zerstört oder beschädigt wurde. Auch Vandalismus, also die mutwillige Beschädigung Ihres Eigentums im Zuge eines Einbruchs, ist mittlerweile standardmäßig mitversichert. Bei sogenanntem „einfachen Diebstahl“ z.B. bei unverschlossenen Türen oder gekippten Fenstern kann die Versicherung Haftungskürzungen vornehmen oder im schlimmsten Fall auch gar nicht zahlen. Um im Schadensfall eine ausreichende Versicherungssumme zu erhalten, sollte beim Abschluss der Hausratversicherung der korrekte Wert des Haushalts bzw. der darin befindlichen Gegenstände ermittelt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: die Wertermittlung nach der Gesamtsumme des Hausrates oder die Wertermittlung nach Quadratmetern, wobei letztere die einfachere Methode ist. Die genaue Wertermittlung bietet aber den großen Vorteil, dass der Versicherer im Schadensfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt und der Versicherte somit nicht damit rechnen muss, eine geringere Entschädigungsleistung zu erhalten. Dafür ist es ratsam, alle Gegenstände in der Wohnung fotografisch zu dokumentieren und (im Optimalfall) die Kaufbelege an einem sicheren Ort aufzubewahren.

WELCHE SCHÄDEN ERSETZT DIE HAUSRATVERSICHERUNG?
Die Hausratversicherung begleicht den Wiederbeschaffungswert Ihrer gestohlenen Habseligkeiten. Wertsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände besitzen eine Entschädigungsgrenze: Maximal 20 Prozent von der Versicherungssumme stehen im Versicherungsfall zur Verfügung (Hausratversicherungs-Bedingungen VHB 92). Sie sollten Ihre Wertsachen daher besser bei der Bank als im eigenen Haus aufbewahren. Natürlich kann man auch individuelle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen vereinbaren – hierdurch steigen die Beiträge allerdings deutlich.