Sicherheit

Einbruchhemmende Türen, die im verriegelten Zustand dem Versuch eines gewaltsamen Eindringens unter Zuhilfenahme von Werkzeugen eine bestimmte Zeit (Widerstandszeit) widerstehen, bezeichnet man als Sicherheitstüren.
 
Türblatt, Zarge, Schloss und Beschläge bilden hierbei stets eine aufeinander abgestimmte und geprüfte Einheit.

Die bei den Prüfungen angesetzten Anforderungen sind das Ergebnis  langjähriger Analysen von Polizei und Versicherungen zum Tathergang bei Einbrüchen. Nur durch den Einsatz von geprüften Sicherheitstüren erfüllt der verantwortungsbewusste Betreiber eines Gebäudes die gestellten Anforderungen des mechanischen Objektschutzes.

Die Prüfungsanforderungen:
Einbruchhemmende Türen werden in Widerstandsklassen eingeteilt, wobei von der Polizei Türen ab Widerstandsklasse RC2 empfohlen werden. Die Auswahl der Widerstandsklasse muss abhängig von der individuellen Gefährdungssituation (zum Beispiel von der Lage des Objektes) erfolgen.

SICHERHEIT

Weitere Informationen zur Einruchhemmung und zur DIN EN 1627 finden Sie in unseren MiniMinds.

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